Grundlagenwissen "Smartphonefreie Schule"

Definition:
„Smartphonefrei“ bedeutet, dass private Smartphones und Smartwatches (digitale Endgeräte) der Schülerinnen und Schüler über den gesamten Schultag hinweg in einer Smartphonegarage sicher verwahrt werden. Sie können aber weiterhin zu Unterrichtszwecken eingesetzt werden. Digitale Lernmittel (Tablets, o.Ä.) sind explizit erwünscht. 


Schulalltag an einer "Smartphonefreien Schule":
Mit Beginn der ersten Schulstunde werden digitale Endgeräte (Smartphones, Smartwatches) von den Schülerinnen und Schülern eigenständig in die Smartphonegarage in ihrem Klassenraum gelegt. Diese wird anschließend von der unterrichtenden Lehrkraft verschlossen und soll für die Dauer des Schultages nicht mehr geöffnet werden. Die Endgeräte können dennoch weiterhin jederzeit von Lehrkräften für Unterrichtszwecke ausgegeben, müssen aber wieder am Ende der Schulstunde eingeschlossen werden.
Beginnt oder endet für eine Klasse ihr Unterrichtstag nicht im Klassenraum, sondern im Fachraum,  so werden die digitalen Endgeräte für die Dauer des Fachunterrichts ebenfalls in der Smartphonegarage verwahrt. Diese müssen daher nach Unterrichtsende ausgegeben werden, damit sie in der nächsten Stunde im Klassenraum für die Dauer des restlichen Unterrichtstages verwahrt werden. Eine unerlaubte Nutzung während der Pause zwischen den beiden Schulstunden muss durch eine entsprechende Regelung im Zusatz zur Schul-/Hausordnung, dem Regelwerk „Smartphonefreie Schule“, durch eine entsprechende Maßnahme sanktioniert werden. 
Praxiserfahrungen zeigen, dass diese Konstellation im Höchstfall ca. 5% aller Klassen betrifft. Bei vorausschauender Stundenplanung kann diese Konstellation gänzlich vermieden werden.