Handyverbot an Schulen 2026: Regeln in allen 16 Bundesländern
Handyverbot an Schulen: So ist die Lage in den 16 Bundesländern (Stand: Oktober 2026)
Baden-Württemberg: Seit dem Schuljahr 2026/27 braucht jede Schule eine verbindliche Handyordnung (§ 23 Abs. 2b Schulgesetz). Ab 2027/28 plant das Land ein Verbot für alle Klassen.
Bayern: Seit 1. August 2026 ist die private Nutzung bis Jahrgangsstufe 7 auf dem gesamten Schulgelände untersagt (Art. 56 BayEUG). Ab Klasse 8 regeln die Schulen selbst.
Berlin: Kein landesweites Verbot, die Schulen regeln die Nutzung selbst.
Brandenburg: Kein landesweites Verbot, verbindliche Regeln über die schulischen Gremien sind möglich.
Bremen: Generelles Verbot der privaten Nutzung seit dem Schuljahr 2025/26, einschließlich Smartwatches.
Hamburg: Die Schulen entscheiden selbst über ihre Handyregeln.
Hessen: Generelles Verbot der privaten Nutzung seit dem Schuljahr 2025/26.
Mecklenburg-Vorpommern: Kein landesweites Verbot.
Niedersachsen: Kein Mitnahmeverbot, die Nutzung kann von den Schulen verbindlich geregelt werden.
Nordrhein-Westfalen: Alle Schulen sollen eigene Handyordnungen beschließen.
Rheinland-Pfalz: Verbot bis Klasse 10 ab Februar 2027 geplant, auch in Pausen und im Ganztag.
Saarland: Verbot der privaten Nutzung an Grundschulen.
Sachsen: Verbot an Grundschulen seit Februar 2026, seit dem Schuljahr 2026/27 bis Klasse 8.
Sachsen-Anhalt: Die Schulen entscheiden selbst.
Schleswig-Holstein: Verbot bis Klasse 9 seit August 2025.
Thüringen: Nutzung nur mit Erlaubnis der Lehrkraft, Verbot an Grund- und Förderschulen.
Angaben ohne Gewähr. Die Regeln ändern sich häufig – bitte prüfen Sie die aktuellen Vorgaben Ihres Kultusministeriums.
