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Handyverbot an Schulen 2026: Regeln in allen 16 Bundesländern

Handyverbot an Schulen: So ist die Lage in den 16 Bundesländern (Stand: Oktober 2026)

Baden-Württemberg: Seit dem Schuljahr 2026/27 braucht jede Schule eine verbindliche Handyordnung (§ 23 Abs. 2b Schulgesetz). Ab 2027/28 plant das Land ein Verbot für alle Klassen.

Bayern: Seit 1. August 2026 ist die private Nutzung bis Jahrgangsstufe 7 auf dem gesamten Schulgelände untersagt (Art. 56 BayEUG). Ab Klasse 8 regeln die Schulen selbst.

Berlin: Kein landesweites Verbot, die Schulen regeln die Nutzung selbst.

Brandenburg: Kein landesweites Verbot, verbindliche Regeln über die schulischen Gremien sind möglich.

Bremen: Generelles Verbot der privaten Nutzung seit dem Schuljahr 2025/26, einschließlich Smartwatches.

Hamburg: Die Schulen entscheiden selbst über ihre Handyregeln.

Hessen: Generelles Verbot der privaten Nutzung seit dem Schuljahr 2025/26.

Mecklenburg-Vorpommern: Kein landesweites Verbot.

Niedersachsen: Kein Mitnahmeverbot, die Nutzung kann von den Schulen verbindlich geregelt werden.

Nordrhein-Westfalen: Alle Schulen sollen eigene Handyordnungen beschließen.

Rheinland-Pfalz: Verbot bis Klasse 10 ab Februar 2027 geplant, auch in Pausen und im Ganztag.

Saarland: Verbot der privaten Nutzung an Grundschulen.

Sachsen: Verbot an Grundschulen seit Februar 2026, seit dem Schuljahr 2026/27 bis Klasse 8.

Sachsen-Anhalt: Die Schulen entscheiden selbst.

Schleswig-Holstein: Verbot bis Klasse 9 seit August 2025.

Thüringen: Nutzung nur mit Erlaubnis der Lehrkraft, Verbot an Grund- und Förderschulen.

Angaben ohne Gewähr. Die Regeln ändern sich häufig – bitte prüfen Sie die aktuellen Vorgaben Ihres Kultusministeriums.

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