Handyverbot in Bremen: Die strengste Regelung im Detail
- Info Lock&Learn
- 22. Juli
- 3 Min. Lesezeit

Bremen hat sich für eine der klarsten Regelungen bundesweit

entschieden – und dabei einen Punkt mitgedacht, den viele Länder übersehen: die Smartwatch. Was das für den Schulalltag bedeutet, ist anspruchsvoller, als es zunächst klingt.
Was in Bremen seit 2025/26 gilt
Zum Schuljahr 2025/26 ist in Bremen ein generelles Verbot der privaten Nutzung digitaler Endgeräte in Kraft getreten. Die Geräte müssen ausgeschaltet und unsichtbar verstaut sein.
Entscheidend ist die Reichweite: Smartwatches sind ausdrücklich eingeschlossen. Das ist konsequenter als in vielen anderen Ländern, wo sich die Regelung auf Smartphones beschränkt und die Uhr am Handgelenk zur Lücke wird.
Die Formulierung „ausgeschaltet und unsichtbar verstaut“ setzt allerdings voraus, dass es einen Ort gibt, an dem verstaut wird. Ohne definierten Aufbewahrungsort bleibt die Vorgabe schwer überprüfbar.
Die Smartwatch macht den Unterschied
Wer Smartwatches in die Regelung einbezieht, muss sie auch praktisch mit erfassen. Eine Uhr am Handgelenk lässt sich schlecht kontrollieren und leicht vergessen – absichtlich wie unabsichtlich.
Das spricht für eine Lösung, bei der die Abgabe zum sichtbaren Ritual wird. Wenn Smartphone und Smartwatch gemeinsam in ein Fach kommen und dieses verschlossen wird, entfällt die Diskussion darüber, was noch am Körper sein darf.
Die typischen Einwände in Bremen
Der erste Einwand betrifft die Smartwatch selbst: Sie sei doch nur eine Uhr. Praktisch ist sie ein vollwertiges Kommunikationsgerät mit Nachrichten, Anrufen und teils Kamera. Bremen hat das im Gesetz berücksichtigt, die Schulordnung sollte es ebenso tun.
Der zweite Einwand ist die Erreichbarkeit. Eltern erreichen ihr Kind über das Sekretariat, im Notfall kann jede Lehrkraft öffnen. Diese Zusage nimmt der Diskussion meist die Schärfe.
Der dritte Einwand ist der Aufwand. Bei offener Aufbewahrung muss in jeder Stunde eingesammelt und ausgegeben werden. Bei einer fest installierten Garage geschieht das einmal am Tag.
Die Haftungsfrage entscheidet über die Technik
Sobald eine Schule fremde, teure Geräte verwahrt, stellt sich die Frage nach Verantwortung bei Verlust oder Beschädigung. An diesem Punkt scheitern viele gut gemeinte Handyordnungen.
Offene Aufbewahrung in Holzfächern lässt die Geräte im Blickfeld und damit ablenkend. Sie erfordert ständiges Ein- und Aussammeln und birgt im offenen Klassenschrank ein Diebstahlrisiko. Eine Nachverfolgung des Schließvorgangs ist nicht möglich.
Handytaschen bleiben zwar formal beim Schüler, ihr Schließmechanismus ist jedoch leicht zu manipulieren. Zudem werden viele kostenintensive Entsperrstationen benötigt, und die Taschen halten erfahrungsgemäß kein ganzes Schulleben.

Die SmartBox mit RFID-Schloss wird einmal am Tag verschlossen, ist fest an der Wand verankert und protokolliert jeden Schließvorgang anonymisiert. Im Ereignisfall lässt sich nachvollziehen, wer wann geöffnet hat. Damit bleibt keine offene Haftungsfrage.
Kein Verbotskonzept, sondern ein Schutzraum
Die Smartphonefreie Schule richtet sich nicht gegen die Digitalisierung. Sie schafft einen geschützten Rahmen, in dem Medien- und Digitalkompetenz strukturiert erlernt werden. Wir nennen das Prinzip Lock und Learn: der Schutzraum und die bewusste Medienbildung gehören zusammen.
Ein klassisches Verbot – Handy aus im Rucksack – wirkt kaum. Die Geräte müssen weg vom Körper, erst dann gelingt die mentale Entkopplung.
Der kostenlose Leitfaden für die Umsetzung
Wir sind selbst aktive Lehrkräfte und haben gemeinsam mit Eltern und Juristen einen Umsetzungs-Leitfaden entwickelt.
Er enthält ein juristisch geprüftes Regelwerk als fertigen Zusatz zur Schulordnung, Briefvorlagen an Kollegium, Eltern und Schülerschaft, Antworten auf die häufigsten Einwände, eine Rollout-Timeline als Schritt-für-Schritt-Plan sowie eine Vorlage für Ausnahmeanträge.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind der Wortlaut des Bremischen Schulgesetzes sowie die offiziellen Vorgaben des Senatorin für Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen. Stand: Juli 2026.



