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Finanzierung & Förderung der SmartBox - Welche Wege es gibt

Die Frage nach dem Budget entscheidet häufig darüber, ob aus einem guten Konzept ein Beschluss wird. Hier finden Sie die Wege, über die Schulen die Anschaffung bisher finanziert haben – und was wir dabei für Sie übernehmen.

Startchancen-Programm, Säule I

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Das Startchancen-Programm ist am 1. August 2024 mit einer Laufzeit von zehn Jahren gestartet. Bundesweit werden rund 4.000 Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler gefördert.

 

Für die Anschaffung der SmartBox ist Säule I relevant, das Investitions- und Ausstattungsprogramm. Förderfähig sind darüber nicht nur Bau- und Modernisierungsmaßnahmen, sondern ausdrücklich auch Investitionen in eine lernförderliche Ausstattung. Genau in diese Kategorie fällt die SmartBox – Schulen haben die Anschaffung auf diesem Weg bereits erfolgreich finanziert.

Wichtig zum Antragsweg

Anträge auf Mittel aus Säule I stellt nicht die Schule, sondern der Schulträger. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über ihn. Der Zuwendungssatz und der Eigenanteil des Schulträgers unterscheiden sich je nach Bundesland. Die genauen Sätze und das Verfahren erfahren Sie verbindlich bei Ihrem Schulträger.

 

Praktisch bedeutet das: Ihr erster Schritt ist nicht der Förderantrag, sondern das Gespräch mit Ihrem Schulträger. Er kennt Ihr Investitionsbudget und den Verfahrensstand.

Ist Ihre Schule dabei?

Ob Ihre Schule zu den ausgewählten Startchancen-Schulen gehört, erfahren Sie über Ihr Kultusministerium oder Ihren Schulträger. Die Listen sind je nach Bundesland öffentlich einsehbar.

Weitere Finanzierungswege

Auch ohne Startchancen-Programm gibt es Wege, die bei anderen Schulen funktioniert haben.

 

Über den Schulträger

Der häufigste Weg überhaupt. Viele Kommunen und Kreise übernehmen die Anschaffung aus dem regulären Schulbudget, wenn die Schule den Bedarf begründet. Ein Beschluss der Schulkonferenz stärkt diesen Antrag erheblich.

Stiftungen

Regionale Stiftungen finanzieren Bildungsprojekte häufig unbürokratischer als öffentliche Programme. Im Raum Oldenburg etwa hat eine Stiftung die Anschaffung für mehrere Schulen mitgetragen. Ein Blick auf Stiftungen in Ihrer Region lohnt sich fast immer.

Förderverein der Schule

Für einen Pilotstart mit wenigen Boxen oft der schnellste Weg. Viele Schulen haben so begonnen und nach positiver Auswertung über den Schulträger ausgeweitet.

Digitalpakt und Landesprogramme

Je nach Bundesland bestehen weitere Programme zur Schulausstattung. Ob die SmartBox darunter fällt, hängt von der jeweiligen Richtlinie ab – wir prüfen das gern gemeinsam mit Ihnen.

Was wir für Sie übernehmen

Förderanträge und Vergabeverfahren kosten Zeit, die im Schulalltag knapp ist. Diesen Teil nehmen wir Ihnen ab.

1. Angebot in antragsfähiger Form

Sie erhalten von uns ein Angebot, das sich direkt in einen Förderantrag oder eine Vorlage für den Schulträger einfügen lässt.

2. Vergleichsangebote anderer Anbieter

Für Vergabeverfahren werden häufig mehrere Angebote benötigt. Wir stellen Ihnen eine Übersicht zusammen – einschließlich der Wettbewerbslösungen – und legen offen dar, worin sich die Systeme unterscheiden.

3. Leitfaden als pädagogische Begründung

Förderanträge verlangen eine inhaltliche Begründung. Unser Leitfaden „Smartphonefreie Schule“ liefert sie: das pädagogische Konzept, die Studienlage und ein juristisch geprüftes Regelwerk.

4. Begleitung im Verfahren

Bei Rückfragen des Schulträgers oder der Bewilligungsstelle sind wir ansprechbar und liefern die benötigten Unterlagen nach.

Warum wir auf Wettbewerbsangebote hinweisen

Das klingt zunächst gegen unser Interesse. Wir halten es dennoch für richtig: Ein Vergabeverfahren, das ordentlich dokumentiert ist, hält später jeder Prüfung stand. Und wir sind überzeugt, dass unsere Lösung den Vergleich aushält – gerade bei der Frage der Haftung, der Langlebigkeit oder dem Brandschutz.

Was die Anschaffung kostet

Eine SmartBox kostet 499 Euro. Der tatsächliche Bedarf richtet sich nach der Zahl der Klassen- und Fachräume: Jeder Raum, in dem Unterricht stattfindet, sowie das Sekretariat benötigen eine Box.

Für eine erste Einschätzung genügt uns die Anzahl Ihrer Klassen- und Fachräume. Ein unverbindliches Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage.

Wir erstellen Ihnen ein Angebot in antragsfähiger Form und senden Ihnen den kostenfreien Leitfaden „Smartphonefreie Schule“ als Grundlage für Schulkonferenz und Förderantrag.

Die Angaben zu Förderprogrammen dienen der Orientierung und stellen keine Förder- oder Rechtsberatung dar. Verbindlich sind allein die jeweils geltenden Förderrichtlinien der Länder sowie die Auskünfte der zuständigen Bewilligungsstellen und Schulträger. Ob eine Maßnahme im Einzelfall förderfähig ist, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: August 2026.

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