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HANDYREGELN

Handyverbot: Was gilt in Ihrem
Bundesland?

Das Schulrecht ist Ländersache, und die Lage ändert sich schnell. Hier sehen Sie auf einen Blick, welche Vorgaben in allen 16 Bundesländern gelten, mit ausführlichem Beitrag zu jedem Land.

Handyverbot an Schulen 2026: Regeln in allen 16 Bundesländern

Handyverbot an Schulen: So ist die Lage in den 16 Bundesländern (Stand: Oktober 2026)

Baden-Württemberg: Seit dem Schuljahr 2026/27 braucht jede Schule eine verbindliche Handyordnung (§ 23 Abs. 2b Schulgesetz). Ab 2027/28 plant das Land ein Verbot für alle Klassen. Mehr zu Baden-Württemberg →

Bayern: Seit 1. August 2026 ist die private Nutzung bis Jahrgangsstufe 7 auf dem gesamten Schulgelände untersagt (Art. 56 BayEUG). Ab Klasse 8 regeln die Schulen selbst. Mehr zu Bayern →

Berlin: Kein landesweites Verbot, die Schulen regeln die Nutzung selbst. Mehr zu Berlin →

Brandenburg: Kein landesweites Verbot, verbindliche Regeln über die schulischen Gremien sind möglich. Mehr zu Brandenburg →

Bremen: Generelles Verbot der privaten Nutzung seit dem Schuljahr 2025/26, einschließlich Smartwatches. Mehr zu Bremen →

Hamburg: Die Schulen entscheiden selbst über ihre Handyregeln. Mehr zu Hamburg →

Hessen: Generelles Verbot der privaten Nutzung seit dem Schuljahr 2025/26. Mehr zu Hessen →

Mecklenburg-Vorpommern: Kein landesweites Verbot. Mehr zu Mecklenburg-Vorpommern →

Niedersachsen: Kein Mitnahmeverbot, die Nutzung kann von den Schulen verbindlich geregelt werden. Mehr zu Niedersachsen →

Nordrhein-Westfalen: Alle Schulen sollen eigene Handyordnungen beschließen. Mehr zu Nordrhein-Westfalen →

Rheinland-Pfalz: Verbot bis Klasse 10 ab Februar 2027 geplant, auch in Pausen und im Ganztag. Mehr zu Rheinland-Pfalz →

Saarland: Verbot der privaten Nutzung an Grundschulen. Mehr zu Saarland →

Sachsen: Verbot an Grundschulen seit Februar 2026, seit dem Schuljahr 2026/27 bis Klasse 8. Mehr zu Sachsen →

Sachsen-Anhalt: Die Schulen entscheiden selbst. Mehr zu Sachsen-Anhalt →

Schleswig-Holstein: Verbot bis Klasse 9 seit August 2025. Mehr zu Schleswig-Holstein →

Thüringen: Nutzung nur mit Erlaubnis der Lehrkraft, Verbot an Grund- und Förderschulen. Mehr zu Thüringen →

Angaben ohne Gewähr. Die Regeln ändern sich häufig – bitte prüfen Sie die aktuellen Vorgaben Ihres Kultusministeriums.

EGAL WELCHE REGELUNG

Wir helfen bei der Umsetzung

Ob gesetzliches Verbot oder eigene Handyordnung: Mit der SmartBox und unserem Leitfaden bringen Sie die Vorgaben in den Schulalltag.

Leitfaden

Kostenfrei für alle Schulen

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