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SmartBox finanzieren: So nutzen Schulen das Startchancen-Programm

vor 8 Stunden
3 Min. Lesezeit

Eine Handyregel ist schnell beschlossen. Die Frage nach dem Budget entscheidet aber oft darüber, ob aus dem Beschluss gelebter Schulalltag wird. Die gute Nachricht: Es gibt mehrere Wege, eine Handygarage wie die SmartBox zu finanzieren. Für viele Schulen ist das Startchancen-Programm der interessanteste davon. Hier erfahren Sie, wie es funktioniert und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.

Das Startchancen-Programm in Kürze

  • Laufzeit: gestartet am 1. August 2024, für zehn Jahre

  • Volumen: rund 20 Milliarden Euro, je zur Hälfte von Bund und Ländern

  • Schulen: etwa 4.000 Schulen in herausfordernder Lage, rund zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler

  • Drei Säulen: 40 Prozent fließen in Infrastruktur und Ausstattung (Säule I), 30 Prozent in ein Chancenbudget für Schul- und Unterrichtsentwicklung (Säule II), 30 Prozent in multiprofessionelle Teams (Säule III)

Für die Anschaffung einer Handygarage ist vor allem Säule I interessant. Gefördert werden dort unter anderem Investitionen in eine nachhaltige, lernförderliche Ausstattung. Ziel ist eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung. Nicht gefördert werden Maßnahmen für den laufenden Betrieb oder Maßnahmen, die die pädagogische Qualität nicht verbessern.

Kommt Ihre Schule infrage?

Gefördert werden nur Schulen, die von ihrem Land als Startchancen-Schule ausgewählt wurden. Ob Ihre Schule dazugehört, wissen Ihre Schulleitung und Ihr Schulträger. Die Länder veröffentlichen außerdem Listen der teilnehmenden Schulen.

Schritt für Schritt zur Förderung

  1. Bedarf klären: Jeder Raum, in dem Unterricht stattfindet, benötigt eine Box, dazu häufig das Sekretariat. Für eine erste Einschätzung reicht die Anzahl Ihrer Klassen- und Fachräume.

  2. Pädagogisch begründen: Säule I fördert nur, was die Lernumgebung verbessert. Unser kostenloser Leitfaden für eine regulierte Smartphonenutzung an Schulen liefert dafür das pädagogische Konzept und die aktuelle Studienlage.

  3. Beschluss herbeiführen: Ein Beschluss der Schulkonferenz zur Handyregel stärkt den Antrag und zeigt, dass die Schulgemeinschaft dahintersteht.

  4. Angebot einholen: Fordern Sie ein Angebot in antragsfähiger Form an. Für Vergabeverfahren werden häufig mehrere Angebote benötigt. Auch dabei unterstützen wir Sie.

  5. Schulträger einbinden: Den Antrag auf Mittel aus Säule I stellt nicht die Schule, sondern der Schulträger. Auch die Abrechnung läuft über ihn. Fördersatz und Eigenanteil des Schulträgers sind je nach Land unterschiedlich geregelt. In Rheinland-Pfalz beträgt der kommunale Eigenanteil beispielsweise 30 Prozent.

  6. Fristen im Blick behalten: Die Länder arbeiten mit eigenen Fristen für Mittelanmeldungen und Anträge. Sprechen Sie Ihren Schulträger deshalb frühzeitig an, idealerweise bevor er seinen Haushalt plant.

  7. Beschaffen und montieren: Nach der Bewilligung erfolgt die Bestellung über den Schulträger. Die SmartBox wird mit Montagematerial und Anleitung geliefert und ist schnell an der Wand befestigt.

Keine Startchancen-Schule? Diese Wege funktionieren auch

  • Schulträger: der häufigste Weg überhaupt. Viele Kommunen und Kreise übernehmen die Anschaffung aus dem regulären Schulbudget, wenn die Schule den Bedarf begründet.

  • DigitalPakt 2.0: Bund und Länder stellen über fünf Jahre insgesamt 5 Milliarden Euro für die digitale Bildung bereit, rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Gefördert werden unter anderem digitale Klassenausstattung und mobile Endgeräte. Ob auch die Aufbewahrung von Geräten dazuzählt, regeln die Länder in ihren Förderrichtlinien. Fragen Sie bei Ihrem Schulträger nach.

  • Förderverein: Für einen Pilotstart mit wenigen Boxen oft der schnellste Weg. Viele Schulen haben so begonnen und nach positiver Auswertung über den Schulträger erweitert.

  • Stiftungen: Regionale Stiftungen fördern Bildungsprojekte häufig unbürokratischer als öffentliche Programme. Im Raum Oldenburg hat etwa eine Stiftung die Anschaffung für mehrere Schulen mitgetragen.

Mit welchen Kosten Sie rechnen sollten

Eine SmartBox kostet 499 Euro netto. Einmalig pro Schule kommt ein Serviceequipment hinzu: Basic für 99 Euro, empfohlen für wenige Boxen, oder Standard für 799 Euro mit Lesegerät und Verwaltungssoftware, empfohlen ab zehn Boxen.

Ein Beispiel: Eine Schule mit 30 Klassen- und Fachräumen benötigt 30 Boxen und das Serviceequipment Standard. Das ergibt 14.970 Euro plus 799 Euro, insgesamt 15.769 Euro netto.

Was wir für Sie übernehmen

  • Angebot in antragsfähiger Form: direkt einsetzbar für Förderantrag oder Vorlage beim Schulträger

  • Vergleichsangebote: eine Übersicht weiterer Anbieter für Ihr Vergabeverfahren

  • Pädagogische Begründung: unser Leitfaden mit Konzept, Studienlage und Regelwerk

  • Begleitung im Verfahren: Wir beantworten Rückfragen von Schulträger oder Bewilligungsstelle und liefern Unterlagen nach

Alle Details finden Sie auf unserer Seite Finanzierung. Oder Sie buchen direkt ein Beratungsgespräch, von Lehrkraft zu Lehrkraft.

Hinweis: Die Angaben dienen der Orientierung und stellen keine Förder- oder Rechtsberatung dar. Verbindlich sind die jeweils geltenden Förderrichtlinien der Länder und die Auskünfte der zuständigen Stellen.

 
 
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